SiGeKo

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Allgemein

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator:
(aus „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ – RAB 30)

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) vom 10. Juni 1998 verpflichtet den Bauherrn, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.